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Keine Ausnahmen mehr: DFL einigt sich auf 50+1-Anpassungen

"Teilweise schmerzhafte" Bedingungen für Leverkusen und Co.

Keine Ausnahmen mehr: DFL einigt sich auf Anpassungen bei 50+1

Fanbanner im Fanblock des VfB Stuttgart zur 50+1-Thematik.

Fanbanner im Fanblock des VfB Stuttgart zur 50+1-Thematik. imago/Hartenfelser

Die DFL ist dem Versuch, die 50+1-Regel auf rechtlich sichere Füße zu stellen und damit zukunftsfähig zu machen, einen Schritt nähergekommen. Wie sie am Mittwoch mitteilte, verständigte sich das Präsidium einstimmig auf einen Vorschlag mit Anpassungen der Rahmenbedingungen, der dem Bundeskartellamt vorgelegt wurde.

Dieser sieht vor, dass es künftig keine weiteren Förderausnahmen von der 50+1-Regel geben wird, der zufolge der Mutterverein immer die Stimmenmehrheit halten muss, um den Einfluss von Investoren zu begrenzen. Von diesen Förderausnahmen profitieren aktuell die drei Bundesligisten Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und die TSG Hoffenheim, wobei Letztere demnächst bereits freiwillig in den Kreis der 50+1-Klubs zurückkehren wird.

Mehr Mitsprache für Mutterverein in Leverkusen und Wolfsburg

Leverkusen und Wolfsburg dürfen ihre Ausnahmestellung zwar behalten, müssen dem Vorschlag zufolge aber neue Bedingungen erfüllen, um eine Lizenz für die 1. oder 2. Bundesliga zu erhalten. So wird der jeweilige Klub gegenüber den Mitgliedern seines ehemaligen Muttervereins "zu Partizipation und Transparenz verpflichtet". Konkret muss diesem ein Recht eingeräumt werden, "mindestens eine/n Vertreter/in in das mit Kontroll- und Zustimmungsbefugnissen ausgestattete Aufsichtsgremium der Kapitalgesellschaft zu entsenden. Diese/r Vertreter/in muss über die vollwertigen Rechte eines Mitgliedes des Gremiums bzw. eines Gesellschafters verfügen - dies schließt insbesondere das Rederecht, das Informations- und Auskunftsrecht sowie das Stimmrecht ein". 

Außerdem dürfen in Leverkusen und Wolfsburg Entscheidungen über den Namen, das Logo oder die Farben eines Klubs, den Vereinssitz oder eine wesentliche Reduzierung der Anzahl von Stehplätzen im Stadion nur noch "unter Zustimmung des Aufsichtsgremiums bzw. der Gesellschafterversammlung getroffen werden. Dabei hat die/der Vertreter/in des ehemaligen Muttervereins ein Vetorecht - Änderungen können also nicht gegen ihre/seine Stimme beschlossen werden." Auch damit soll eine Mitgliederpartizipation ermöglicht werden, die den 50+1-Klubs nahekommt.

Außerdem ist unter gewissen Voraussetzungen in einem auf drei Jahre angelegten Betrachtungszeitraum eine Ausgleichszahlung des beherrschenden Mehrheitseigners für strukturelle und finanzielle Vorteile im Wettbewerb angedacht.

Carro: "Teilweise schmerzhafter Kompromiss"

"Im Hinblick auf die mehrheitlichen Strömungen im deutschen Profifußball war es wichtig, nach Monaten intensiver Diskussionen eine für alle Seiten tragfähige Lösung herbeizuführen", so Leverkusens CEO Fernando Carro. "Alleine deshalb haben wir dem gefundenen Kompromiss, der für uns teilweise schmerzhaft ist, zugestimmt."

Der VfL Wolfsburg teilte mit: "Wir halten die bisherige Praxis weiterhin für eine ausgewogene und angemessene Regelung, sind aber bereit, den im Rahmen konstruktiver Diskussionen gefundenen Kompromiss zu akzeptieren. Wichtig ist für alle Beteiligten, dass auf diesem Wege eine bestmögliche Rechtssicherheit geschaffen wird."

Im Mai 2021 hatte das Bundeskartellamt die 50+1-Regel - obwohl als Wettbewerbsbeschränkung erkannt - wegen ihrer sportpolitischen Ziele als zulässig eingeschätzt, jedoch die Ausnahmen von der Regel bemängelt. Der DFL zufolge wird das Bundeskartellamt im nächsten Schritt "nach Konsultation der zum Verfahren Beigeladenen", also Klubs und Investoren, den Vorschlag bewerten.

Bundeskartellamt begrüßt DFL-Vorschlag

In einer ersten Stellungnahme begrüßte das Bundeskartellamt den DFL-Vorstoß. Dieser könne "einen wichtigen Schritt zur Beendigung des Verfahrens darstellen", so Präsident Andreas Mundt. "Nach unserer vorläufigen Einschätzung können die Beibehaltung der 50+1-Grundregel und die Streichung der Möglichkeit der Gewährung von Förderausnahmen geeignet sein, unsere kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen."

jpe

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