2. Bundesliga

2. Bundesliga, Hamburger SV - Fall Jatta: Beweislast liegt bei Protest-Klubs

Lorenz will Mitte September entscheiden

Fall Jatta: Beweislast liegt bei Protest-Klubs

Musste bereits beim DFB vorsprechen: Bakery Jatta.

Musste bereits beim DFB vorsprechen: Bakery Jatta. picture alliance

Das hängt mit der Beweislast zusammen und die liegt eben nicht bei Jatta und dem HSV, sondern beim 1. FCN und beim VfL. Kurzum: Die beiden Klubs müssen darlegen, dass die Hanseaten es schuldhaft zu vertreten haben, dass Jatta möglicherweise nicht spielberechtigt war.

Die Teilfrage der Spielberechtigung prüft der DFB-Kontrollausschuss, der am vergangenen Donnerstag eine Anhörung im Zuge einer Vorermittlung durchführte. Ein Verfahren gegen den Offensivmann gibt es ausdrücklich nicht. Zugleich hat das Bezirksamt Hamburg-Mitte ein Anhörungsverfahren eröffnet; der Gambier hat Zeit, sich bis zum 23. August zu Fragen zu äußern.

Jatta war 2015 aus seiner Heimat nach Deutschland geflohen. Medienberichte hatten Fragen über die Wahrhaftigkeit seiner Identität aufgeworfen. Jatta, so hatte die Sportbild berichtet, könnte in Wahrheit nicht 21 sondern 23 Jahre alt sein und Bakary Daffeh heißen. Dem Spiegel liegen offenbar E-Mails vor, wonach die Problematik den Hamburgern bei der Verpflichtung Jattas im Juni 2016 zumindest bekannt gewesen sei.

Nürnberg bat um Aufschub der Frist

Für einen erfolgreichen Protest aber reicht der Hinweis auf Medienberichterstattung nicht aus. Heißt: Die klagenden Klubs müssen selbst Informationen zusammentragen, dass Jatta unter falscher Identität gespielt hätte und somit nicht spielberechtigt gewesen wäre. Angesichts der vorliegenden Freigabe des gambischen Verbandes und der Urkundenlage müsste sich das Sportgericht dann mit der Frage beschäftigen, ob der HSV in Gambia noch über den Verband hinaus hätte recherchieren müssen.

Offenbar tun dies die protestierenden Klubs. Zumindest hat der 1.FC Nürnberg beim DFB zuletzt um Aufschub der Frist zur Einspruchsbegründung gebeten. Diese wäre eigentlich am 15. August abgelaufen und wurde bis 31. August verlängert. Danach hätte der HSV etwa eine Woche Zeit, um mit einer Stellungnahme zu reagieren. Das bestätigt Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, gegenüber dem kicker: "Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit bis spätestens Mitte September entscheidungsreif ist."

Boldt untermauert HSV-Haltung: "Wo soll das hinführen?"

Der HSV äußerte sich am Montagabend noch einmal zum Thema. "An unserer Haltung und unserer Position hat sich durch Bochums Einspruch nichts geändert. Wir stehen weiterhin voll und ganz hinter unserem Spieler und Mitmenschen Bakery Jatta", betonte Sportvorstand Jonas Boldt: "Wir sehen weiterhin keinen Grund dafür, ihn aufgrund von Verdächtigungen nicht einzusetzen. Ich wiederhole mich, aber wir sprechen hier über Einsprüche aufgrund von Spekulationen und Vermutungen, bei denen andere in der Beweispflicht sind. Das ist doch absurd! Wo soll das hinführen? Dann hagelt es bald in allen möglichen Ligen jede Menge Einsprüche gegen Spielwertungen."

Boldt erwarte "auch den Schutz des Spielers und unseres Klubs durch den DFB und die DFL, z.B. durch eine zeitnahe Entscheidung über den Einspruch des 1. FC Nürnberg". Die Verlängerung der Begründungsfrist für den FCN erschließe sich ihm gerade vor diesem Hintergrund nicht.

Benni Hofmann/ski