Bundesliga

DFB-Sportgericht, Bilanz 2017/18: "Geldstrafenmeister" Hamburger SV

Sportgericht: Was zahlte welcher Verein?

DFB-Bilanz 2017/18: "Geldstrafenmeister" HSV

Schwarzer Nebel beim Spiel HSV gegen Gladbach: Kein Verein zahlte in der vergangenen Saison mehr Geldstrafen als die Hamburger.

Schwarzer Nebel beim Spiel HSV gegen Gladbach: Kein Verein zahlte in der vergangenen Saison mehr Geldstrafen als die Hamburger. imago

In den ersten drei Ligen sowie im DFB-Pokal und den Relegationsspielen zur 3. Liga hatte das Organ 2016/17 278-mal einen Klub für "unsportliches Verhalten seiner Zuschauer" sanktioniert und Geldstrafen in Höhe von 1.850.700 Euro ausgesprochen. In der vergangenen Spielzeit ging die Zahl dieser Verstöße nur minimal zurück, 276 zählte das DFB-Sportgericht (Mehrfachverstöße binnen einer Partie wurden jeweils zusammengefasst). Die finanziellen Sanktionen aber stiegen auf 2.202.400 Euro. Dieser höhere Betrag hängt mit dem im August 2017 von DFB-Präsident Reinhard Grindel verfügten Verzicht auf Kollektivstrafen zusammen.

Denn in aller Regel drohte das Sportgericht, egal ob unter dem Vorsitz von Hans E. Lorenz oder seinem Stellvertreter Stephan Oberholz, bei Mehrfach- und Wiederholungstätern mit solchen Zuschauerteilausschlüssen und Komplettausschlüssen auf Bewährung, ehe diese bei neuerlichen Verstößen ausgesprochen wurden. Diese Maßnahme fiel nun weg.

Nach "alter" Rechtsprechung hätte HSV mit Teilausschluss rechnen müssen

Unter Anwendung der "alten" Rechtsprechung beispielsweise hätte der Hamburger SV mit einem Teilausschluss rechnen müssen aufgrund der Vorkommnisse am letzten Spieltag 2017/18, als die Partie gegen Borussia Mönchengladbach beinahe abgebrochen werden musste. Zuvor waren die Hanseaten bereits im Januar zur Zahlung von 30.000 Euro (wegen dreimaligen Abbrennens von Pyrotechnik) und im April zu 80.000 Euro (Pyro-Abbrennen und -Abschüsse, Würfe von Bierbechern und Fahnenstöcken im Derby gegen Werder) verdonnert worden. So aber kam der Absteiger glimpflich davon, anstelle eines Teilausschlusses gab es den Geldstrafen-Saisonrekord von 115.000 Euro.

Ohnehin trägt der künftige Zweitligist nach Auswertung der Pressemitteilungen des Sportgerichts mit 225.000 Euro den fragwürdigen Titel "Geldstrafenmeister", gefolgt von Eintracht Frankfurt (170.000 Euro) und dem FC Bayern (137.000).

Geld wird vom DFB gemeinnützig verwendet

Das eingenommene Geld wird seitens des DFB gemeinnützig verwendet, etwa für Stiftungen und Amateurförderung. Über die konkrete Verteilung entscheidet das DFB-Präsidium jeweils am Jahresende. Darüber hinaus machen immer mehr sanktionierte Klubs von der Möglichkeit Gebrauch, per Antrag bis zu ein Drittel der jeweiligen Geldstrafen für die Verbesserung von Sicherheitsmaßnahmen zu verwenden.

Zuletzt hatte das Gericht auch wieder sportliche Strafen angewandt, nämlich im Falle des Spielabbruchs in der Drittligarelegation zwischen Mannheim und Uerdingen. So werden dem Waldhof neben einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro auch drei Punkte abgezogen.

Benni Hofmann

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